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Einreisebestimmungen Spanien
Für die Einreise nach Spanien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Sollten Reisepass oder Personalausweis seit mehr als einem Jahr abgelaufen sein und Sie das so kurz vor Reiseantritt merken, dass eine Neuausstellung zeitlich nicht mehr möglich ist, genügt für die Einreise auch ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis, den Sie sich in Ihrer Stadtverwaltung/Ihrem Rathaus auch noch wenige Tage vor Abreise ausstellen lassen können.
Kinder benötigen für die Einreise nach Spanien einen Kinderreisepass.
Zollvorschriften bei der Ein- und Ausreise nach Spanien
Spanien ist Mitglied der Europäischen Union, so dass die Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art den Bestimmungen der EU unterliegen. Es gibt – außer Stichproben – keine Warenkontrollen. Die kanarischen Inseln gehören steuerlich (bezogen auf die Mehrwert- und Verbrauchssteuern) nicht zum EU-Gebiet. Daher unterliegt die Wareneinfuhr nach Deutschland bei der Rückreise aus dem Urlaub den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Das trifft auch auf die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla an der marokkanischen Mittelmeerküste Afrikas im Bereich der Straße von Gibraltar, zu. Die beiden Städte mit Sonderstatus gehören nicht zum Zollgebiet der EU.
Wenn Sie in Ihren Ferienhaus-Urlaub ein Haustier mitnehmen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie einen EU-Heimtierausweis brauchen und mitführen müssen. Die Europäische Union schreibt das u.a. für einen Urlaub in Spanien vor, damit ein Nachweis vorliegt, dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren und ein Muster des EU-Heimtierausweises erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Medizinische Hinweise für den Ferienhaus-Urlaub in Spanien
Während Ihres Urlaubs in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung in Spanien besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in dringenden Fällen ein Behandlungsanspruch, sofern der Arzt und/oder das Krankenhaus vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Bitte denken Sie unbedingt daran Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Ersatzbescheinigung mitzuführen – beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Empfehlenswert ist für die Zeit Ihres Urlaubes in Spanien auch der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, die all die Risiken abdeckt, die üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Dazu gehören z.B. die Behandlung bei Privatärzten oder in privaten Fachkliniken und möglicherweise nötige oder sinnvolle Rücktransporte nach Deutschland. Über die aktuellen Regelungen und Vorschriften informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Video: Einreiseformular Spanien ausfüllen 2022
Impfschutz in Spanien
Wie bei jeder Auslandsreise, sollten Sie auch vor Antritt Ihres Urlaubs in Spanien, Ihre Standardimpfungen auf Basis des aktuellen Impfkalenders des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene, überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen. Der Gesundheitsdienst des deutschen auswärtigen Amtes empfiehlt unter bestimmten Bedingungen eine Hepatitis A und B-Impfung. Wenn Sie sichergehen wollen stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Hausarzt ab.
Krankheiten und Seuchen in Spanien
Die einzige in den letzten Jahren in Spanien aufgetretene Gesundheitsproblematik bezieht sich auf die Aviäre Influenza, bekannt als die „Vogelgrippe“. Die klassische Geflügelpest als Form der „Vogelgrippe“ ist auch in Spanien, wie in vielen europäischen Ländern, aufgetreten. Ob für die Zeit Ihres Spanien-Urlaubs Hinweise zum Auftreten der „Vogelgrippe“ bestehen, können Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jederzeit kostenfrei erfragen bzw. unter www.bmelv.de nachlesen. Auch auf der Webseite des auswärtigen Amtes erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema „Vogelgrippe“.
Allgemeine Reiseinformationen für Spanien
In der vergangenen Hauptsaison sind Kriminalität und Drogenmissbrauch vor allem in Barcelona und in spanischen Urlaubsorten an der Küste deutlich angestiegen. Achten Sie in allen größeren Städten, insbesondere in den Metropolen Madrid und Barcelona und in den Touristenzentren der Balearen und Kanaren auf Taschendiebe. In den zurückliegenden Monaten wurden zudem Touristen in Port Andratx auf Mallorca und in Barcelona vermehrt teure Armbanduhren entrissen. Deponieren Sie Ausweise, Geld, Führerschein, Flugtickets und andere Dokumente sicher (z.B. im Safe Ihres Ferienhauses) und tragen keine unnötigen Wertgegenstände mit sich herum. Vor allem in den Sommermonaten kommt es entlang der spanischen Autobahnen – insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona – vermehrt zu Überfällen auf Autoreisende. Die Verbrecher fahren mit einem oder zwei Autos auf gleiche Höhe und machen mit Hupzeichen, Rufen und zum Teil durch das Werfen von Steinen auf scheinbare Schäden an Ihrem Auto aufmerksam und bieten Hilfe an. Halten Sie in einem solchen Fall keinesfalls an, sondern fahren bis zur nächsten Tankstelle oder Raststätte. Rufen Sie parallel den spanischen Notruf unter 112 an und melden den Vorfall.
Bitte lassen Sie auch beim Anhalten auf Parkplätzen, Tankstellen und Rastanlagen keine Wertgegenstände offen und sichtbar im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Auto immer ab, auch wenn Sie nur kurz den Wagen verlassen. Sollten Sie einen Abschleppwagen benötigen und anfordern, achten Sie darauf, dass dieser das „Autopistas“-Symbol oder das Logo des angeforderten Pannenservice trägt.